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Dienstunfähig als Lehrer – Wie kann sich ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit absichern?

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Bei der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung (eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) stellt sich zunächst die Frage der  Versorgungsansprüche von Lehrern, als Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit, bei Dienstunfähigkeit?´


Beamte auf Widerruf:
werden bei Eintritt der Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. (Achtung: in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eine Wartezeit von 5 Jahren bis Ansprüche gestellt werden können)
Hier gilt auch die Wartezeit von 5 Jahren!

Beamte auf Probe:
bekommen nur ein Ruhegehalt wenn sie durch einen Dienstunfall dienstunfähig werden.
In allen anderen Fällen werden auch sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (5 Jahre Wartezeit wie oben!).

Beamte auf Lebenszeit:
werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten die Dienstunfähigkeitsversorgung, die allerdings zu Anfang noch recht gering ist (Wartezeit ebenfalls 5 Jahre).

Die Mindestversorgung für Beamte die dienstunfähig sind und in den Ruhestand versetzt werden beträgt derzeit rund 1.400 EUR.

Nun stellt sich die nächste Frage:
Wie hoch die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit für einen verbeamteten Lehrer?

Mit folgender Formel kann die Versorgungslücke grob berechnet werden:

1. Schritt:
(zurückgelegte Dienstzeit als Beamter
+ verbleibende Dienstzeit bis zum 60. Lebensjahr x 2/3)
x 1,7 %
= Versorgungsanspruch bei DU.

2. Schritt:
Nettogehalt – Versorgungsanspruch bei DU
= Versorgungslücke bei DU.

Reicht eine “normale” Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Lehrer aus?

Nein.
Ein Lehrer (Beamter) kann mit einer Krankheit dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt werden, die nach den Bedingungen einer “normalen” Berufsunfähigkeitversicherung nicht zu einem Leistungsanspruch führen würde.
Wenn die Erkrankung z.B. einen BU Grad von weniger als 50% darstellen würde.
Daher ist die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte wichtig, die nicht nach dem BU Grad fragt, sondern der Entscheidung des Dienstherrn (Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) folgt, ohne eine weitere Prüfung auf BU durchzuführen.

Tip: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzexperten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer (Beamte) beraten und ein für Sie maßgeschneidertes Angebot ausarbeiten:



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